Verkaufs- und lieferbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle unsere Preise verstehen sich excl. der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen sind in der Regel 30 Tage netto, es sei denn eine individuelle Vereinbarung liegt vor.

Lieferung:
Bei Aufträgen einschl. Lieferung findet die Lieferung der Pfähle zu einer vereinbarten Baustelle statt. Voraussetzung ist, dass die Beschaffenheit der Anfahrtswege zur Baustelle mit unseren üblichen LKWs gewährleistet ist. Bei Aufträgen einschl. Lieferung und Entladung gilt ferner, dass die Pfähle höhengleich und seitlich neben dem LKW in horizontaler Lage abgeladen werden. Sind die Pfähle z.B. hinunter in eine Baugrube zu entladen oder in größere Entfernungen vom LKW, ist dieses mit Mehrkosten verbunden, welche mit dem Käufer abgerechnet werden.

Oberflächenbehandlung:
Eine Oberflächenbehandlung der Centrum Pfähle mit heißem Bitumen kann ausschließlich auf ausreichend trockenen Pfählen stattfinden. Da die Oberflächenbehandlung im Freien stattfindet, kann es in Abhängigkeit von Witterungsbedingungen zu Unregelmäßigkeiten sowie zu Wartezeiten bei der Lieferung kommen. Centrum Pæle A/S übernimmt keine Verantwortung für einen eventuellen Zeitverlust, eventuelle Kosten aufgrund von Betriebs-unterbrechungen, Gewinneinbußen oder für sonstige indirekte Verluste diesbezüglich.

Empfangskontrolle:
Vor und während der Entladung hat der Käufer oder dessen Vertreter die Angaben des Lieferscheins zu kontrollieren und eine visuelle Kontrolle der gelieferten Ware durchzuführen. Der Käufer oder dessen Vertreter muss auf dem Lieferschein für den Empfang der richtig erhaltenen Ware quittieren.

Betonkontrolle:
Das Produkt von Centrum Pæle wird von der dänischen Zertifizierungsstelle Dancert zertifiziert. Alle Centrum Pfähle sind gemäß DS/EN 12794 CE-gekennzeichnet. Eine weitere Dokumentation zur internen Qualitätskontrolle ist nach vorheriger Anfrage des Käufers möglich und geht zu Lasten des Käufers.

Produktenhaftung:
Die Lieferung erfolgt mit einer 5-jährigen Lieferantenverantwortung für Mängel in Übereinstimmung mit den Regeln der dänischen AB 92 (Allgemeine Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau) § 10 Abs. 4. Centrum Pæle A/S haftet für Schäden, wenn achgewiesen ist, dass diese auf eine Ursache bei der Lieferung urückzuführen sind. Centrum Pæle A/S besitzt eine Produkthaftungsversicherung.

Haftungsbeschränkung:
Bei Inkrafttreten einer Haftpflicht aufgrund einer mangelhaften Lieferung (hier: Produkthaftung) umfasst die Verantwortung von Centrum Pæle A/S keine Kosten durch Zeitverlust, Betriebsunterbrechungen, Gewinneinbußen oder sonstiger indirekter Verluste, gleichgültig ob sich die Haftpflicht auf allgemeine gewöhnliche ersatzrechtliche Regeln oder eine andere Grundlage stützt, es sei denn der Mangel auf grobe Fahrlässighkeit von Seiten Centrum Pæle zurückzuführen ist. Centrum Pæle kann nur haftpflichtig gemacht werden, wenn vor evtl. Reparaturen, Wartezeit o.ä. zwischen dem Kunden und Centrum Pæle dies schriftlich vereinbart worden ist.

Bei Inkrafttreten einer Haftpflicht aufgrund einer Verspätung umfasst die Verantwortung von Centrum Pæle A/S keine Kosten durch Zeitverlust, Betriebsunterbrechungen, Gewinneinbuβen oder sonstiger indirekter Verluste, gleichgültig ob sich die Haftpflicht auf allgemeine gewöhnliche ersatzrechtliche Regeln oder eine andere Grundlage stützt, es sei denn die Verspätung auf Umstände bei Centrum Pæle zurückzuführen ist und diese Umstände vor der Übergabe an einen externen Frachtführer eingetreten sind.

Reklamation:
Eine eventuelle Reklamation hat 1. persönlich/ telefonisch direkt nach Erhalt der Ware und anschließend 2. schriftlich zu erfolgen, nachdem der Käufer darauf aufmerksam geworden ist oder darauf hätte aufmerksam werden müssen unter Angabe von Art und Umfang der Reklamation. Andernfalls hat der Käufer sein Recht verwirkt, sich darauf später zu berufen.

Haftungsbefreiung (höhere Gewalt):
Centrum Pæle A/S haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umstände, die in den §§ 24-27 AB erwähnt sind, zurückzuführen sind.

Streitigkeiten:
Etwaige Streitigkeiten sind durch das dänische Schiedsgericht für Hoch- und Tiefbau zu entscheiden.​​